Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Vergnügungssteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgeräten) in

a) Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung,
b) In Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen im Gebiet der Stadt Eutin zur Benutzung gegen Entgelt.

Das Steuerschuldverhältnis entsteht mit der Aufstellung des Spielgerätes.
nach oben zurück
08. Mai 2024

Showkochen mit Landrat Gaarz

Wir laden gemeinsam mit dem Wochenmarkt ein zum Showkochen auf dem Marktplatz am Samstag, 11. Mai 2024, von 11 bis 13 Uhr. ... Mehr erfahren