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Gemeinde Süsel
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Kein Rechts vor Links

Abgeschlossen
Eintrag vom 04.03.2024

Hopfengang 1b, 23701 Eutin

In den Medien wird verbreitet (und von den Bürgern offenbar geglaubt), dass dort durch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nun die einfahrenden Fahrzeuge aus dem Hopfengang Vorfahrt hätten. Aufgrund des dort vorhandenen Gehweges mit abgesenktem Bordstein ist dies jedoch verkehrsrechtlich ausgeschlossen! Hier könnte es zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Fußgänger kommen. Auch die Rechts-vor-Links-Regel an der Jakob-Rehder-Straße sollte hinterfragt werden.

Kategorie: Straßenschilder

Bearbeitung

08.04.2024 10:54
Status: Abgeschlossen

06.03.2024 12:09
Status: In Bearbeitung

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