Kein Rechts vor Links
Hopfengang 1b, 23701 Eutin
In den Medien wird verbreitet (und von den Bürgern offenbar geglaubt), dass dort durch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nun die einfahrenden Fahrzeuge aus dem Hopfengang Vorfahrt hätten. Aufgrund des dort vorhandenen Gehweges mit abgesenktem Bordstein ist dies jedoch verkehrsrechtlich ausgeschlossen! Hier könnte es zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Fußgänger kommen. Auch die Rechts-vor-Links-Regel an der Jakob-Rehder-Straße sollte hinterfragt werden.
Kategorie: Straßenschilder
Bearbeitung
08.04.2024 10:54Status: Abgeschlossen
06.03.2024 12:09
Status: In Bearbeitung